Einladung: Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements

Während dieser für die verbandliche und offene Jugendarbeit schwierigen Zeit, sind für viele in den Verbänden, Vereinen, Initiativen etc. aktive Ehrenamtliche zahlreiche Fragen zur Organisation von Versammlungen, der Durchführung von Beschlüssen und Wahlen sowie zur Anerkennung Ihrer Tätigkeit in Pandemie-Zeiten entstanden.

Zur Unterstützung des freiwilligen Einsatzes in der Kinder- und Jugendarbeit und als Beitrag zur besseren Information über Neuerungen des Vereinsrechts, haben sich der Kreisjugendring Northeim e.V. und die Kreisjugendpflege im Rahmen der Reihe „Durch den Dschungel der Jugendarbeit“ entschlossen, zwei kurze, digital konzipierte Abendveranstaltungen mit Rechtsanwalt Christian Goergens (Hannover) zu organisieren. Herr Goergens war bereits in den Jahren 2018/2019 als Referent eingeladen und hatte damals die Neuerungen der Datenschutz-Grundverordnung für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit vorgestellt. Herr Goergens gilt als ausgewiesener Experte in den Bereichen Vereins-, Verbands- und Medienrecht und ist zudem auch ehrenamtlich in der Jugendarbeit aktiv.

Die digital als Zoom-Meeting vorgesehenen Abendveranstaltungen zu unterschiedlichen Themenschwerpunkten sind an folgenden Tag vorgesehen:

Mittwoch, 3. März 2021 (19.00 bis ca. 20.30 Uhr)

Im Rahmen dieser Online-Veranstaltung werden die inhaltlichen, rechtlichen und technischen Voraussetzungen und Grundlagen für die Durchführung von digitalen und hybriden Versammlungen sowie Wahlen vorgestellt. Wie lade ich ein? Wie protokolliere ich? Was ist zu veranlassen, wenn z.B. Mitglieder des Vereins nicht die Voraussetzungen für eine Online-Teilnahme haben, welche Alternativen bestehen (Abstimmungen per E-Mail oder Brief)? Wie sind Wahlen zu dokumentieren und welche Änderungen sind in der Vereinssatzung notwendig?

Mittwoch, 10. März 2021 (19.00 bis ca. 20.30 Uhr)

Diese Online-Veranstaltung wird die Ehrenamtspauschale (und andere Bezahlungsmöglichkeiten in gemeinnützigen Organisationen) für die in vielen Vereinen und Verbänden aktiven Mitglieder näher vorstellen. Welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein und wer kann sie in Anspruch nehmen? Welche rechtlichen Regelungen sind im Hinblick auf Satzung, Gemeinnützigkeit und Steuern zu beachten? Ferner wird Christian Goergens auch noch kurz auf Reglungen des Datenschutzes im Rahmen der Vereinssatzung eingehen.

Für die Teilnahme an den Veranstaltungen ist bis spätestens zum 2. bzw. 9. März 2021 eine verbindliche Anmeldung per Mail an folgende Adresse notwendig:

jugendpflege@landkreis-northeim.de

Bitte mit der Anmeldung folgende Angaben mitteilen:

  1. Name und Vorname
  2. Verein/Verband/Organisation wo Sie aktiv sind
  3. An welchem Veranstaltungstag möchten Sie teilnehmen?
  4. Fragen von Ihnen zu den jeweiligen Themen können bereits formuliert und per Mail übersandt werden
  5. Bitte mitteilen, ob die Veranstaltung für die JULEICA anerkannt werden soll

(Bescheinigung wird dann entsprechend übersandt)

Die Zugangsdaten und den Link für die Teilnahme an diesen beiden Online-Veranstaltungen erhalten Sie jeweils am 3. bzw. 10. März 2021 per Mail zugesandt.

Weitere Informationen zu den Veranstaltungen erhalten Sie im Vorfeld der Veranstaltungen auch bei Herrn Andreas Kohrs -Kreisjugendpfleger- (E-Mail: akohrs@landkreis-northeim.de bzw. telefonisch unter 05551/708-221).