Juleica beantragen

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Du musst mindestens 16 Jahre alt sein, um die JuleiCa zu bekommen und Du musst die für deine Tätigkeit in der Jugendarbeit notwendige persönliche Zuverlässigkeit besitzen. Natürlich brauchst Du auch  einen Träger bei dem Du aktiv in der Jugendarbeit tätig bist.

Natürlich kannst Du die Seminare auch schon mit 15 Jahren besuchen, aber die JuleiCa erhältst Du erst dann, wenn Du 16 Jahre alt bist. In begründeten Ausnahmefällen kannst Du auch schon mit 15 Jahren die JuleiCa bekommen, aber nur in Ausnahmefällen und auch nur auf Antrag des Trägers, für den Du tätig bist. Der Träger muss unter Umständen begründen, warum Du die JuleiCa schon früher erhalten sollst.

JuleiCa Ausbildung/ Inhalt/Zeitraum 

Ansonsten musst Du folgendes beachten:
Die Jugendleiter-Card bekommst Du, wenn Du einen Grundlehrgang mit insgesamt 50 Zeitstunden absolvierst. Dieser sollte insbesondere folgende Bereiche umfassen:
· Rechtliche Grundlagen
· Persönlichkeitsentwicklung
· Gruppenpädagogik
· geschlechterspezifische Jugendarbeit
· Ziele und Aufgaben der Jugendarbeit
· Gesellschaftliche Situation von Kindern und Jugendlichen
· Formen und Methoden in der Jugendarbeit
· Öffentlichkeitsarbeit und Außendarstellung
· Programmgestaltung in der Jugendarbeit
· Trägerspezifische Angelegenheiten

Außerdem musst Du einen Erste Hilfe Kurs nachweisen können.

Erste Hilfe Kurs

Zusätzlich zum Grundlehrgang benötigst Du einen Erste Hilfe Kurs bzw. mindestens eine Fortbildung mit „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ im Sinne der StVZO. Weitere Infos findest Du auch unter www.niedersachsen.juleica.de

Antragsverfahren für die JuleiCa?

Das JuleiCa- Antragsverfahren ist auf ein Onlinesystem umgestellt worden.Wer die Ausbildung zur Jugendleiterin oder zum Jugendleiter erfolgreich abgeschlossen hat, kann in Zukunft auch als Jugendleiterin oder -leiter die JuleiCa selbstständig online beantragen. Bisher konnte nur der Träger die JuleiCa für Dich beantragen.
In den Modellregionen Niedersachsen und Berlin startete das Online-Antragsverfahren zum 01.04.2009. Das bisherige Papier-Antragsverfahren ist zum 30.06.2009 beendet worden. Ab 01.07.2009 gibt`s die Juleica nur noch online!
Wer kann die JuleiCa online beantragen?   · Beantragung durch die/den JugendleiterIn
·   Beantragung durch den Träger für den die Jugendleiterin/der Jugendleite tätig ist

JuleiCa-Antrag

Auf www.juleica.de bzw. www.niedersachsen.juleica.de findest Du alle wichtigen Informationen zur neuen JuleiCa und zum Beantragungsverfahren. Unter der Rubrik „Antrag & Info“ findest Du den JuleiCa-Online-Antrag . Damit Du den Antrag ausfüllen kannst, musst Du Dich registrieren lassen. Um die JuleiCa online beantragen zu können benötigst Du einen Internet Zugang, eine gültige E-Mail- Adresse und ein digitales Foto in Passqualität. Solltest Du Schwierigkeiten mit dem Online-Antragsverfahren haben, wende Dich an Deinen Träger für den Du tätig bist.

Ausnahmen bei der Ausbildung 

Wenn Du durch eine Ausbildung oder ein Studium über ausreichende pädagogische und rechtliche Kenntnisse verfügst, kannst Du die JuleiCa ohne weitere Seminare erhalten. (Der Besuch von zusätzlichen Fortbildungen wird trotzdem empfohlen!)

Gültigkeit

Spätestens nach drei Jahren ist die JuleiCa abgelaufen. Wenn Du mindestens eine Fortbildung besucht hast, kannst Du Dir eine neue JuleiCa  ausstellen lassen. Du musst Dir dann einfach den Seminarbesuch bestätigen lassen, wieder einen Online-Antrag ausfüllen und schon bekommst Du eine neue JuleiCa.Vorraussetzung ist, dass Du noch immer aktiv in der Jugendarbeit tätig bist und auch die sonstigen Voraussetzungen erfüllst.

Voraussetzungen werden nicht mehr erfüllt

Wenn Du innerhalb des Ausstellungszeitraumes Deiner JuleiCa nicht mehr aktiv in der Jugendarbeit tätig bist, erfüllst Du eine der Voraussetzungen nicht mehr. In diesem Fall musst Du Deine JuleiCa an den Träger zurückgeben.

 

Weiter Informationen des Landkreis Northeim:

Aus- und Fortbildung von Jugendleiterinnen & Jugendleitern